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Ein neu ausgestelltes Führerscheindokument über eine bereits entzogene Fahrerlaubnis verschafft dem Antragsteller keine neuen Rechte, die über die ursprünglich entzogene Fahrerlaubnis hinausgehen. Kann ein Mitgliedstaat europarechtskonform die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis ablehnen, kann der Ausstellerstaat durch Ausstellen eines neuen Dokuments mit dem ursprünglichen Erteilungsdatum nicht bewirken, dass diese Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt werden muss. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |