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Bei der Beschädigung eines Steuergeräts einer Lichtsignalanlage nach einem Verkehrsunfall ist ein Abzug "Alt für Neu" zu berücksichtigen, wenn durch den Austausch des beschädigten Altgerätes durch ein neues Steuergerät eine messbare Vermögensmehrung eingetreten ist. Eine Vorteilsausgleichung ist zuzumuten, da Steuergeräte auch bei regelmäßigen Wartungen keine unbegrenzte Lebendauer haben und eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von 25 Jahren anzunehmen ist. Kann der individuelle Erhaltungszustand des beschädigten Gerätes nicht mehr begutachtet werden, geht dies zu Lasten der darlegungs- und beweispflichtigen Klägerin. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |