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Das Sichtfahrgebot (§ 3 Abs. 1 S. 2 StVO) gilt auch auf Autobahnen; eine erhöhte Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs durch dessen Verstoß kann zu einer Anspruchskürzung von 25 % führen. Mietwagenkosten sind im Rahmen der Schadensabwicklung nur ersatzfähig, soweit ihr Aufwand im konkreten Fall erforderlich war; es reicht zur Darlegung nicht aus, sich schlicht auf ein durch die Autowerkstatt vermitteltes Angebot einzulassen, ohne Vergleichsangebote einzuholen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |