|
Das Landgericht wies die Klage auf Schadensersatz wegen eines HWS-Traumas nach einem Verkehrsunfall ab, da es sich aufgrund der Beweisaufnahme nicht davon überzeugt sah, dass die Klägerin infolge des Unfalls verletzt worden sei und die Beschwerden auf den Unfall zurückzuführen seien, zumal lediglich eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung zwischen 4 und 5 km/h eingewirkt hatte. Das OLG Düsseldorf änderte das Urteil teilweise ab und sprach der Klägerin Ersatz von Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden wegen der erlittenen Verletzungen zu. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |