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Bei der Bemessung des Mindestschadens für Mietwagenkosten im Rahmen des § 287 ZPO ist der Schwacke-Mietpreisspiegel 2006 zugrunde zu legen. Die Studie des Frauenhofer-Instituts erweist sich als Schätzgrundlage nicht geeigneter, da sie zeitliche und räumliche Unzulänglichkeiten aufweist und die Datenerhebung teilweise über das Internet erfolgte, was zu Verzerrungen der Durchschnittswerte führen kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |