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Die Verkehrssicherungspflicht für eine stark befahrene Bundesautobahn erfordert eine tägliche Kontrolle der Fahrbahndecke auf Schäden. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung dieser Amtspflicht durch ein Schlagloch setzt jedoch den Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität voraus. Kann nicht festgestellt werden, dass eine erkennbar reparaturbedürftige Stelle bereits am Tag der letzten erforderlichen Kontrolle vorlag, weil ein Schlagloch auch innerhalb eines Tages entstehen kann, geht dies zu Lasten des darlegungs- und beweisbelasteten Klägers. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |