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Der Schwacke-Automietpreisspiegel stellt nach wie vor eine geeignete Schätzgrundlage für die Ermittlung eines angemessenen Normaltarifs für Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall dar. Die ersatzfähigen Anmietungskosten sind bei mehrtägiger Anmietung unter Berücksichtigung eines kombinierten Ansatzes von Wochen-, Dreitages- und Tagespauschalen zu ermitteln. Auf den so ermittelten Normaltarif ist in der Regel ein pauschaler Aufschlag von 20 % für Unfallersatzwagengeschäfte vorzunehmen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |