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Ein Abzug "neu für alt" ist im Bereich der Nacherfüllung gesetzlich nicht vorgesehen und auch nicht geboten. Eine Kostenbeteiligung des Käufers durch Berücksichtigung eines Abzugs "neu für alt" verbietet der Grundsatz, dass die Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung kostenlos zu erfolgen hat. Dies gilt auch, wenn durch den Einbau eines neuen Getriebes in ein gebrauchtes Fahrzeug eine Wertverbesserung eintritt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |