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Die Fahrerlaubnis ist zwingend zu entziehen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) nach einem festgestellten Alkoholrückfall trotz vorheriger Abstinenzauflage nicht nachkommt. Die Weigerung, der Aufforderung zur Vorlage einer MPU nachzukommen, lässt den Betroffenen gemäß § 11 Abs. 8 FeV als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erscheinen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |