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Alkoholabhängigkeit und MPU-Anordnung




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Allgemeines




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Stichwörter zum Thema Alkohol

Alkoholabhängigkeit

Alkoholmissbrauch

MPU und Alkoholproblematik

Alkohol und Trennungsvermögen

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Allgemeines:


VG München v. 09.01.2006:
Liegen bei einem Fahrerlaubnisinhaber Anhaltspunkte für Alkoholgewöhnung und für eine erhöhtes Aggressionspotential vor, so ist vor der MPU durch eine fachärztliches Gutachten zu klären, ob Alkoholabhängigkeit besteht.

VG Augsburg v. 08.05.2007:
Als singulärer Wert stellt eine Blutalkoholkonzentration von 1,81 Promille zwar ein gewichtiges Beweisanzeichen dafür dar, dass die betroffene Person in hohem Maße alkoholgewöhnt ist. Wie § 13 Nr. 2 lit. c FeV zeigt, geht das Fahrerlaubnisrecht jedoch davon aus, dass selbst eine festgestellte Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille noch nicht den automatischen Rückschluss auf eine bestehende Alkoholabhängigkeit erlaubt; der Verordnungsgeber wertet eine solche Gegebenheit unter der weiteren Prämisse, dass der Betroffene in diesem Zustand ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt hat, (lediglich) als Fall des Alkoholmissbrauchs und verlangt in einer solchen Fallgestaltung grundsätzlich die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.

VG München v. 08.10.2007:
Jeder Hinweis auf möglichen Alkoholmissbrauch eines Fahrerlaubnisinhabers ist geeignet, Bedenken gegen seine Fahreignung zu begründen. Nach § 46 Abs. 3 FeV hat die Fahrerlaubnisbehörde in diesem Fall die in den §§ 11 bis 14 FeV geregelten Aufklärungsmaßnahmen zu treffen. Nach § 13 Nr. 1 FeV ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen oder die Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit entzogen war oder sonst zu klären ist, ob Abhängigkeit nicht mehr besteht. Eine Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss wird von § 13 Nr. 1 FeV nicht als notwendiges Tatbestandsmerkmal zur Anforderung eines ärztlichen Gutachtens genannt, weil die Diagnose „Alkoholabhängigkeit“ automatisch die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen beinhaltet, ohne dass es darauf ankommt, ob zu einem früheren Zeitpunkt am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss teilgenommen wurde.

VG Augsburg v. 30.10.2009:
Nach § 46 Abs. 3 in Verbindung mit § 13 Nr. 1 FeV ist die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen. Zum Zwecke der Abklärung, ob ein Alkoholmissbrauch besteht, schreibt § 13 Nr. 2 FeV demgegenüber ausdrücklich die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens vor, das gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 FeV nicht von einem Arzt im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 3 FeV, sondern von einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu fertigen ist. Die Frage nach einem etwaigen Alkoholmissbrauch wird daher über eine medizinisch-psychologische Untersuchung aufgeklärt. Verlangt die Behörde statt der angezeigten MPU eine ärztliche Begutachtung so ist dies fehlerhaft und kann nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

VG Bremen v. 04.08.2010:
Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung der Fahrerlaubnis ein medizinischpsychologischen Gutachtens beizubringen, ist rechtmäßig, wenn zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht. Kommt der Betroffene der Aufforderung nicht fristgemäß nach, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen und der Sofortvollzug anzuordnen.

VGH München v. 24.08.2010:
Dient eine Fahreignungsbegutachtung dazu, in Erfahrung zu bringen, ob eine Person überhaupt alkoholabhängig ist, so verbleibt es dabei, dass zu diesem Zweck gemäß § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV lediglich die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens verlangt werden darf. Ohne Belang ist in diesem Zusammenhang, ob eine Person erstmals auf Alkoholabhängigkeit hin begutachtet wird, oder ob festgestellt werden soll, ob es bei ihr (nach Überwindung der Abhängigkeit) zu einem Rückfall gekommen ist, bzw. ob zu klären ist, ob Abhängigkeit "noch besteht". Wenn der Verordnungsgeber in Zusammenhang mit einer Alkoholabhängigkeitsproblematik die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens nur dann zulässt, wenn eine Zukunftsprognose anzustellen ist, so trägt das dem im Verfassungsrecht (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung.

VG Saarlouis v. 26.11.2010:
Wird in einem Krankenhausentlassungsbericht diagnostiziert, dass der Betroffene an einem Alkoholentzugssyndrom bei Alkoholabhängigkeit, eine Alkoholintoxikation sowie eine Benzodiazepinabhängigkeit leidet, dann ist es nicht rechtsfehlerhaft, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von dessen Fahrungeeignetheit ausgeht, auch wenn nicht alle Kriterien der Begutachtungsrichtlinien für die Fahreignung erfüllt sind. Den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung kommt keine rechtsnormative Qualität zu.

VG Würzburg v. 07.01.2014:
Richtige Rechtsgrundlage zur Klärung von Eignungszweifeln bei einer Alkoholproblematik ist nicht der allgemeine § 11 FeV, sondern der spezielle § 13 FeV. Wird die Gutachtensanordnung fälschlicherweise mit § 11 Abs. 2 FeV anstatt mit dem zutreffenden § 13 FeV begründet, kann der Wegfall der Fahreignung und die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht auf die Nichtvorlage des Gutachtens gestützt werden. Konkret ordnet § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FeV an, dass ein ärztliches Gutachten beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen, während § 11 Abs. 2 Fev nur allgemein von Bedenken gegen die die körperliche und geistige Eignung spricht und auf die Anlage 4 und 5 der FeV verweist.

VGH München v. 09.12.2014:
Angesichts einer jahrelangen Alkoholabhängigkeit spricht nach Vorlage einer positiven MPU ein erneuter Alkoholabusus mit einer AAK von 0,63 mg/l bzw. einer BAK von 1,35 Promille für einen Rückfall in die Alkoholabhängigkeit. Dies kann jedoch nicht durch eine MPU, sondern nur durch ein fachärztliches Gutachten festgestellt werden.

VGH München v. 03.03.2015:
Alkoholabhängigkeit führt nach Anlage 4 Nr. 8.3 zur FeV zum Ausschluss der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit, die die Fahreignung ausschließt, ohne dass es darauf ankommt, ob die betroffene Person strafrechtlich oder verkehrsrechtlich negativ aufgefallen ist. Wer alkoholabhängig ist, hat krankheitsbedingt grundsätzlich nicht die Fähigkeit, den Konsum von Alkohol und das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr zu trennen (sog. Trennungsvermögen). - Die Anordnung einer MPU kommt in Betracht, wenn nicht sicher auszuschließen ist, dass trotz nicht durchgehaltener Abstinenz ein kontrollierter Alkoholkonsum möglich ist, so dass zu erwarten ist, dass die Führung eines Kraftfahrzeugs und der Alkoholkonsum hinreichend sicher getrennt werden können.

VG Stade v. 18.03.2015:
Nach Ziffer 8.3 der Anlage 4 zur FeV lässt die Abhängigkeit von Alkohol die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entfallen. Eine gegenwärtige Alkoholabhängigkeit kann jedoch in einem medizinisch-psychologischen Gutachten nicht festgestellt werden. Dies liegt bereits daran, dass es sich bei der Klärung einer Alkoholabhängigkeit um eine medizinische und nicht um eine psychologische Fragestellung handelt, die in einem ärztlichen Gutachten zu klären ist.

VGH Mannheim v. 08.09.2015:
Die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auf der Grundlage von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e 2. Alt. FeV kommt lediglich dann in Betracht, wenn durch die Begutachtung festgestellt werden soll, ob eine in der Vergangenheit alkoholabhängige Person die Fahreignung deshalb wiedererlangt hat, weil sie (jedenfalls) jetzt nicht mehr alkoholabhängig ist. Dient eine Fahreignungsbegutachtung demgegenüber dazu, abzuklären, ob eine Person überhaupt alkoholabhängig ist, kommt lediglich die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens auf der Grundlage von § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV in Betracht (Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 24.08.2010 - 11 CS 10.1139 - SVR 2011, 275).

VGH München v. 03.08.2016::
War der Betreffende in der Vergangenheit alkoholabhängig und liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass er erneut alkoholabhängig geworden ist, so ist mittels eines ärztlichen Gutachtens nach § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV zu klären, ob Alkoholabhängigkeit besteht. Demgegenüber ist im Falle sogenannter Ausrutscher (einmaliger oder seltener Alkoholkonsum) während der Abstinenz) im Rahmen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu prüfen, ob sich diese Vorfälle mit der Erwartung einer langfristigen, ausreichend stabilen alkoholabstinenten Lebensweise vereinbaren lassen. - Darüber hinaus kann in besonderen, allerdings nur ausnahmsweise anzunehmenden Fällen bei nachgewiesener oder unterstellter Alkoholabhängigkeit im Rahmen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu klären sein, ob trotz Alkoholabhängigkeit die Fähigkeit besteht, den Konsum von Alkohol vom Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr zu trennen.

Oberverwaltungsgericht NRW v. 28.05.2026:
Beweiskraft von Diagnosen spezialisierter Fachkliniken zur Alkoholabhängigkeit im Fahrerlaubnisrecht

Verwaltungsgericht Köln v. 24.04.2024:
Zur Fahrerlaubniserteilung bei Alkoholabhängigkeit: Rechtmäßigkeit der MPU-Anordnung und Folgen der Nichtbeibringung.

BVerwG v. 01.09.2021:
Zur Feststellung eines Sicherheitsrisikos bei Soldaten wegen wiederholter Trunkenheitsfahrten und Alkoholmissbrauchs

Verwaltungsgericht Aachen v. 12.12.2019:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Alkoholmissbrauch: Hohe BAK, ETG-Haaranalyse und kein Einfluss alkoholhaltiger Pflegeprodukte

Verwaltungsgericht Köln v. 15.04.2025:
Entziehung der Fahrerlaubnis: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei fehlerhafter MPU-Anordnung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 11.01.2018:
Anordnungsgrund für einstweiligen Rechtsschutz in Fahrerlaubnissachen; Wiederholte Alkoholfahrt bei Fahrtunterbrechung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 14.07.2016:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Alkoholabhängigkeit nach Rückfall

BVerwG v. 21.10.2015:
Prozessvergleich zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens: Bindungswirkung trotz formeller Mängel der Anordnung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 21.01.2015:
Voraussetzungen für die Anordnung eines MPU bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt unter 1,6 Promille

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 10.12.2014:
Fahrerlaubnisentzug bei Nichtbeibringung eines Gutachtens zur Alkoholabhängigkeit und unterstellter fehlender Fahreignung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 06.11.2014:
Zur sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung bei nachgewiesener Alkoholabhängigkeit

Verwaltungsgericht Köln v. 14.03.2014:
Zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Alkoholproblematik und der Notwendigkeit eines MPU-Gutachtens

Oberverwaltungsgericht NRW v. 21.01.2015:
Zur MPU-Anordnung bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt unter 1,6 Promille und weiteren Hinweisen auf Alkoholmissbrauch

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 15.11.2013:
Zur Fahrerlaubnisentziehung nach wiederholten Alkoholfahrten und negativem MPU-Gutachten bei fehlender Aufarbeitung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 30.07.2013:
Fahrerlaubnisentziehung bei Alkoholabhängigkeit und Nichtvorlage eines Gutachtens

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 10.01.2013:
Zur sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung bei wiederholten Alkoholfahrten und negativem MPU-Gutachten

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 20.01.2012:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs und fehlender Abstinenz

Oberverwaltungsgericht NRW v. 11.11.2011:
Zur Fahrungeeignetheit bei Alkoholabhängigkeit und Verwertbarkeit von Fahreignungsgutachten

Oberverwaltungsgericht NRW v. 08.11.2011:
Zur Anordnung einer MPU bei Alkoholmissbrauch und hoher Alkoholtoleranz; Definition des öffentlichen Verkehrsraums

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 20.07.2011:
Zur Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge nach wiederholten Trunkenheitsfahrten und Nichtvorlage einer MPU

Oberverwaltungsgericht NRW v. 12.07.2011:
Zur Anordnung einer MPU bei Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille aufgrund zusätzlicher Umstände (Alkoholgewöhnung, Straftat)

Verwaltungsgericht Aachen v. 04.07.2011:
Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung einer MPU bei nicht straßenverkehrsbezogenem Alkoholkonsum

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 03.09.2010:
Fahrerlaubnisentzug bei Alkoholproblematik: Hohe BAK als Indiz für Alkoholmissbrauch/Abhängigkeit, auch ohne Verkehrsteilnahme

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 27.04.2010:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei wiederholten Alkoholfahrten und negativem medizinisch-psychologischen Gutachten

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 13.01.2010:
Zur MPU-Anordnung bei hoher BAK nach Trunkenheitsfahrt und Leugnen der Tat

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 23.12.2009:
Zur Fahrerlaubnisentziehung bei hoher Blutalkoholkonzentration (BAK) und Verdacht auf Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 28.09.2009:
Fahrerlaubnisentziehung bei wiederholten Alkoholfahrten und negativem medizinisch-psychologischen Gutachten

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 09.06.2009:
Fahrerlaubnisentzug bei Alkoholabhängigkeit: Rückfall nach behaupteter Abstinenz und hoher BAK

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 13.05.2009:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichteinreichung eines MPU-Gutachtens nach Alkoholrückfall und Abstinenzauflage

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 11.03.2009:
Zur Fahrerlaubnisentziehung bei extrem hoher Blutalkoholkonzentration (2,17 Promille) und Alkoholmissbrauch

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 04.03.2009:
Zur Fahrerlaubnisentziehung bei Alkoholproblematik und verweigerter MPU-Beibringung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 20.01.2009:
Zur MPU-Anordnung bei Anhaltspunkten für Alkoholmissbrauch trotz BAK unter 1,6 Promille bei Trunkenheitsfahrt

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 08.10.2008:
Kraftfahreignung nach wiederholten Trunkenheitsfahrten: Mangelnde Aufarbeitung der Trinkmotive in der MPU

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 13.08.2008:
Anordnung einer MPU wegen Alkoholmissbrauchs: Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille in Kombination mit weiteren alkoholbedingten Vorfällen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 06.02.2008:
Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei Alkoholabhängigkeit und fehlendem Abstinenznachweis

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 19.06.2007:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei festgestellter Blutalkoholkonzentration von über 2,7 Promille und Alkoholproblematik

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 14.05.2007:
Fahrerlaubnisentziehung bei Alkoholmissbrauchsverdacht nach hohem BAK-Wert (2,07 Promille) und Verweigerung eines MPU

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße v. 29.10.2014:
Alkoholmissbrauch

VGH München v. 20.06.2018:
Fahreignungsgutachten

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 25.10.2007:
Alkoholmissbrauch

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 29.02.2008:
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 13.08.2009:
Alkohol

Verwaltungsgericht Stuttgart v. 01.03.2017:
Mofa

Verwaltungsgericht Bayreuth v. 26.07.2018:
Krankheiten (Fahrerlaubnis)

Verwaltungsgericht München v. 11.07.2018:
Fahreignungsgutachten

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 22.05.2003:
Alkohol und Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht Oldenburg v. 15.01.2003:
Alkoholmissbrauch

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 29.12.2000:
Alkohol und Fahrerlaubnis

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 26.03.2001:
Alkoholabhängigkeit

VGH München v. 28.05.2025:
Abstinenz

Verwaltungsgericht München v. 23.01.2025:
Alkoholabhängigkeit

VGH München v. 12.06.2024:
Abstinenz

VGH München v. 12.02.2024:
Abstinenz

Verwaltungsgericht Bayreuth v. 14.11.2023:
Alkoholabhängigkeit

VGH München v. 31.07.2023:
Alkohol und Fahrerlaubnis

VGH München v. 23.11.2022:
Alkoholmissbrauch

Verwaltungsgericht Gera v. 23.01.2019:
Alkoholmissbrauch

Verwaltungsgericht Kassel v. 24.04.2019:
Alkoholabhängigkeit

Sächsisches Oberverwaltungsgericht v. 04.07.2022:
Alkoholmissbrauch

Sächsisches Oberverwaltungsgericht v. 08.02.2021:
Alkoholabhängigkeit

Verwaltungsgericht Bayreuth v. 03.05.2022:
Alkoholabhängigkeit

Verwaltungsgericht Bayreuth v. 14.04.2021:
Alkoholabhängigkeit

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße v. 29.09.2017:
Alkoholabhängigkeit

VG München v. 11.06.2026:
Alkoholabhängigkeit

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