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Bei einer Kollision zwischen einem Pkw und einer Straßenbahn, bei der der Pkw in den Gleisbereich ragt und von der Bahn gestreift wird, ist eine hälftige Haftungsverteilung gemäß § 7 Abs. 1 StVG bzw. §§ 1 Haftpflichtgesetz in Verbindung mit § 17 Abs. 1 bis 4 StVG möglich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |