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Der Schutz der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung umfasst die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche, nicht jedoch die Abwendung der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung des Fahrers unter dem Vorwurf eines Versicherungsbetruges. Sie umfasst auch nicht die Kosten für eine eigenständige Vertretung des Fahrers im Haftpflichtprozess, selbst wenn die Beklagten des Vorprozesses dem Grunde nach verurteilt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |