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Das Landgericht Paderborn hatte über wechselseitige Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen aus einem Verkehrsunfall zwischen einem Taxi und einem Fußgänger zu entscheiden. Der Beklagte (Fußgänger) wurde zur Zahlung von Schadensersatz an den Kläger (Taxi-Halter) verurteilt, während die Widerklage des Beklagten abgewiesen wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |