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Die Fahrerlaubnis ist zwingend zu entziehen, wenn sich im Verkehrszentralregister 18 oder mehr Punkte ergeben, ohne dass ein Ermessensspielraum besteht oder berufliche Schwierigkeiten berücksichtigt werden können. Für die Berechnung des Punktestands ist das Tattagprinzip maßgeblich, d.h. der Tag, an dem die Verkehrsverstöße begangen wurden. Ein Punkteabzug für die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist ausgeschlossen, wenn bei Abschluss des Seminars bereits 14 Punkte erreicht waren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |