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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn der Betroffene sich weigert, ein angeordnetes Gutachten beizubringen, obgleich die Behörde zu der Aufforderung berechtigt war. Anhaltspunkte für Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit, die eine solche Aufforderung rechtfertigen, liegen insbesondere bei wiederholten Trunkenheitsfahrten und Blutalkoholwerten von über 1,6 Promille vor. Solche Personen leiden nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |