|
Ein vorausfahrendes Fahrzeug, das bei Umschalten einer Ampel von Grün auf Gelb abbremst, auch wenn nicht sofort, handelt verkehrsgerecht. Der nachfolgende Fahrer muss mit einem solchen Bremsvorgang rechnen und seinen Abstand gemäß § 4 Abs. 1 StVO so wählen, dass er auch auf ein verzögertes Bremsen reagieren kann, da Gelblicht zum Warten vor der Kreuzung auffordert (§ 37 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 1 StVO). (Orientierungssatz, nicht amtlich) |