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Die Behörde ist berechtigt, die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens über die Kraftfahreignung anzuordnen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber im Besitz einer beachtlichen Menge Cannabisprodukte war und Anhaltspunkte für eigenen Konsum vorliegen. Weigert sich der Betroffene, das angeordnete Gutachten beizubringen, darf von seiner mangelnden Kraftfahreignung ausgegangen werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |