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Ein Sachverständiger haftet nicht für ein Privatgutachten, das ein Fahrzeug aufgrund von Reparaturspuren (erneuerter Kotflügel, Lackierarbeiten an Motorhaube und Seitenteil) als nicht unfallfrei einstuft, wenn die Feststellungen des Gutachtens nicht widerlegt werden können. Der Begriff der Unfallfreiheit im Kraftfahrzeughandel setzt keinen Schaden aus der Kollision mit einem weiteren Fahrzeug voraus; auch das Fahren gegen ein unbewegliches Hindernis oder Vandalismus können einen Unfallschaden begründen, sofern der Schaden erheblich ist und über einen Bagatell- oder Einfachschaden hinausgeht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |