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Nach erfolgreicher Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren ist die Festsetzung einer weiteren Terminsgebühr sowie entsprechender Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld für den versäumten Termin zu erfolgen. Die Unbilligkeit der Gebührenbestimmung durch einen Rechtsanwalt ist gegeben, wenn die von dem Rechtsanwalt bestimmte Gebühr die als angemessen anzusehende Gebühr um mehr als zwanzig Prozent übersteigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |