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Die Fahrerlaubnis ist zwingend zu entziehen, wenn der Antragsteller der bestandskräftigen Anordnung, an einem besonderen Aufbauseminar für Kraftfahrer teilzunehmen, nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist nachgekommen ist (§ 4 Abs. 7 StVG). Ein Ermessen ist dem Antragsgegner hierbei nicht eingeräumt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |