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Die Versagung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit einer Taxe wegen Unzuverlässigkeit des Unternehmers kann nicht allein auf Vorwürfe wegen unbesonnenen und rücksichtslosen Verhaltens des Unternehmers als Fahrer gegenüber Fahrgästen gestützt werden, wenn die entsprechenden Bestimmungen sich ausschließlich an das Fahrpersonal richten und kein allgemeiner Rechtssatz besteht, dass ein unzuverlässiger Fahrer gleichzeitig ein unzuverlässiger Unternehmer ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |