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Im Rahmen der Unfallschadensregulierung angefallene vorgerichtliche Anwaltskosten sind als adäquater Unfallschaden zu ersetzen. Ein Rechtsanwalt ist nicht gehalten, sich von vornherein einen unbedingten Klageauftrag erteilen zu lassen, um den Anfall der Geschäftsgebühr zu vermeiden, da außergerichtliche Regulierungen mit Versicherern zum ganz überwiegenden Teil Erfolg haben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |