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Die Aberkennung des Rechts, von einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, ist rechtmäßig, wenn der Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis dem sogenannten Führerscheintourismus zuzuordnen ist. Dies ist der Fall, wenn der Betroffene Gemeinschaftsrecht in missbräuchlicher oder betrügerischer Absicht genutzt hat, um sich der Anwendung nationalen Rechts, insbesondere der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, zu entziehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |