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Urteilsgründe sind lückenhaft und führen zur Aufhebung des Urteils, wenn sie bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit keinerlei Angaben dazu enthalten, ob und wie sich der Betroffene eingelassen hat und auf welche Weise sich das Gericht von der Täterschaft des Betroffenen überzeugt hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |