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Ein Schmerzensgeld von bis zu 1.000,00 EUR ist angemessen für eine HWS-Distorsion, Gehirnerschütterung und Prellungen, die zu einer dreiwöchigen Krankschreibung führten. Für einen Tinnitusschaden können weitere 500,00 EUR gerechtfertigt sein, während eine mehr als ein Jahr nach dem Unfall auftretende Depression in der Regel nicht als unfallbedingt überzeugt. Ein Feststellungsinteresse für mögliche Spätfolgen erfordert einen hinreichend substantiierten Vortrag. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |