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Das Amtsgericht Aachen verurteilte den Angeklagten wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung (§§ 185, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 303 StGB) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten. Dabei wurden auch die mit einem früheren Strafbefehl wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verhängten Einzelgeldstrafen in die Gesamtstrafenbildung (§ 53 StGB) einbezogen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |