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Das OLG Köln hat entschieden, dass einem Kläger nach einem Verkehrsunfall, bei dem er eine HWS-Distorsion und einen Larynx-Bandabriss mit bleibenden Folgen (verzögerter Schluckakt, häufiges Nachschlucken) erlitten hat, ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von weiteren 6.500,00 € zusteht, für dessen Erfüllung der Haftpflichtversicherer gesamtschuldnerisch einzustehen hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |