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Ein qualifizierter Rotlichtverstoß erfordert die Feststellung, dass der Fahrzeugführer das Rotlicht nach einer Rotlichtphase von mehr als einer Sekunde missachtet hat, wobei der Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie oder des Einfahrens in den Kreuzungsbereich ausschlaggebend ist. Wenn die Feststellungen zum Zeitablauf nicht auf einer technischen Messung beruhen, bedarf es klarer und erschöpfender Feststellungen zum Zeitablauf, zur Entfernung des Fahrzeugs zur Lichtzeichenanlage und zu einer ggf. vorhandenen Haltelinie sowie zu weiteren Umständen, die eine Schätzung der Rotlichtdauer durch Zeugen untermauern und einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich machen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |