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Eine Beweiswürdigung ist lückenhaft und hält rechtlicher Überprüfung nicht stand, wenn bei einer Geschwindigkeitsmessung im Bereich wechselnder Höchstgeschwindigkeiten nicht alle aus dem Urteil und dem Bußgeldbescheid ersichtlichen Umstände gewürdigt werden, die Schlüsse zum genauen Messpunkt zulassen. Insbesondere bedarf es einer näheren Darlegung, wie das Gericht zu der genauen Feststellung des Messpunktes gelangt ist und ausschließen kann, dass sich das Fahrzeug des Betroffenen zum Zeitpunkt der Messung noch in einer Zone mit höherer zulässiger Geschwindigkeit befand, wenn Zeugenaussagen oder der Bußgeldbescheid auf eine solche Möglichkeit hindeuten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |