|
Die Fahrzeugversicherung deckt als reine Schadenversicherung nur das Eigentümerinteresse. Liegt keine Fremdversicherung vor, hat der Kläger als Eigentümer darzutun und zu beweisen, dass ihm das versicherte Interesse zusteht. Dieser Beweis kann bei widersprüchlichen Angaben des Klägers und des Zeugen zum Eigentumserwerb als nicht gelungen angesehen werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |