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Ein rechtsabbiegender Pkw-Fahrer hat kreuzende Fahrradfahrer zu beachten und ihnen die Vorfahrt zu gewähren. Er darf seine Fahrt nicht fortsetzen, wenn sich noch Radfahrer nähern, selbst wenn diese mit überhöhter Geschwindigkeit fahren. Ein Hinweiszeichen auf kreuzende Radfahrer verstärkt die Sorgfaltspflicht des Abbiegenden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |