Der Einwand einer überhöhten Geschwindigkeit nach einem Unfall wird in der Regel von demjenigen erhoben, der nach dem ersten Anschein an sich der an der Kollision Schuldige ist. Ob es sich lediglich um eine Schutzbehauptung oder um eine Tatsache handelt, muss durch beweismäßig geklärt werden, wobei die Beweislast denjenigen trifft, der die überhöhte Geschwindigkeit geltend macht.
Selbst wenn zu schnelles Fahren feststeht oder bewiesen wird, kommt es im Rahmen der Haftungsabwägung noch zusätzlich darauf an, ob sich die überhöhte Geschwindigkeit ursächlich auf den Unfall selbst bzw. auf das Ausmaß der Unfallfolgen ausgewirkt hat. Es muss in diesem Zusammenhang immer gefragt werden, ob sich der Unfall nicht bei Einhaltung der jeweils zulässigen Geschwindigkeit nicht genauso zugetragen hätte.
BGH v. 14.02.1984:
Keine Automatik einer 60-%-igen Geschwindigkeitsüberschreitung für das Entfallen des Vorfahrtrechts
KG Berlin v. 17.01.2000:
Im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG dürfen nur unfallursächliche Umstände berücksichtigt werden. Dies gilt grundsätzlich auch für eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den Vorfahrtberechtigten.
OLG Bremen v. 08.11.1972:
Vorfahrtberechtigter überholt auf Gegenfahrbahn zu schnell (Haftung 50 : 50)
OLG Stuttgart v. 16.11.1993:
Alleinhaftung des Vorfahrtberechtigten bei einem Lückenunfall, wenn die zulässige Geschwindigkeit um fast 80 % überschritten wird.
OLG Hamm v. 02.02.2000:
Der Wartepflichtige hat das Vorfahrtsrecht des herannahenden Verkehrsteilnehmers nur dann zu beachten, wenn das bevorrechtigte Fahrzeug in dem Augenblick, in dem er sich zum Einfahren in die Vorfahrtstraße entschließt, bereits sichtbar ist. Ist dies nicht der Fall und begeht der Einbiegende sodann keinen weiteren Fahr- oder Reaktionsfehler, haftet der mit überhöhter Geschwindigkeit fahrende Vorfahrtberechtigte für den Schaden allein.
OLG Düsseldorf v. 28.12.2000:
Bei einer Kollision eines wartepflichtigen Einbiegers mit einem sich mit mindestens 79 km/h nähernden Vorfahrberechtigten ist eine Haftungsquote von 4/7 zu Lasten des Vorfahrtberechtigten gerechtfertigt.
OLG Hamm v. 13.01.2009:
Wird vor einer unübersichtlichen Kreuzung vor querenden Radfahrern mit einem Gefahrenschild gewarnt, muss ein vorfahrtberechtigter Motorradfahrer sich zwar nicht mit maximalen 45 km/h der Kreuzung annähern, jedoch ist eine Geschwindigikeit von 65 km/h bei erlaubten 70 km/h zu schnell. Der wartepflichtige Radfahrer haftet für den Schaden des Motorradfahrers gleichwohl zu 70%, sofern er diesen bei sorgfältiger Beobachtung der Fahrbahn hätte sehen können.
LG Neubrandenburg v. 08.05.2009:
Kollidiert ein vorfahrtberechtigter Motorradfahrer mit erheblich erhöhter Geschwindigkeit (100 km/h statt erlaubter 50 km/h) innerorts an einer Kreuzung mit einem entgegenkommenden wartepflichtigen Linksabbieger, so haftet der Vorfahrtberechtigte für den entstandenen Schaden zu 2/3.
LG Coburg v. 27.08.2009:
Fährt der Vorfahrtberechtigte mit so hoher Geschwindigkeit auf den späteren Unfallort zu, dass nicht festgestellt werden kann, ob der Wartepflichtige ihn rechtzeitig sehen konnte, so liegt keine Vorfahrtverletzung vor und es tritt die Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Wartepflichtigen vollkommen wegen groben Verschuldens des Vorfahrtberechtigten zurück.
OLG München v. 27.05.2010:
Überschreitet der vorfahrtberechtigte Kfz-Führer die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 44 km/h (also um 84%) und kommt es zu einem Auffahrunfall auf ein einbiegendes wartepflichtiges Kfz, so ist eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten von 30% gerechtfertigt, wenn der Unfall bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hätte vermieden werden können.
LG Dresden v. 30.06.2011:
Fahrt der Vorfahrtberechtigte mit einer Geschwindigkeit von 95 km/h statt erlaubter 50 km/h in einen Kreuzungsbereich ein, dann haftet er für den Schaden voll, und zwar auch dann, wenn der Unfall für den Wartepflichtigen nicht unvermeidbar war.
OLG München v. 07.02.2014:
Steht aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme fest, dass das wartepflichtige Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt stand, der Vorfahrtsberechtigte dagegen mit einer zu hohen Ausgangsgeschwindigkeit fuhr und dieser bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit den Unfall räumlich und zeitlich hätte vermeiden sowie problemlos auf das langsame Einfahren und Stehenbleiben des Wartepflichtigen hätte reagieren können, so ist eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Vorfahrtsberechtigten angemessen.
OLG Düsseldoirf v. 11.08.2015:
Ein Verkehrsteilnehmer, der die Vorfahrt zu beachten hat, muss damit rechnen, dass der Berechtigte schneller fährt als erlaubt. Einem vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmer kann trotz deutlich überhöhter Ausgangsgeschwindigkeit ggf. nicht die überwiegende Verantwortlichkeit für die Entstehung eines Kreuzungszusammenstoßes angelastet werden, sodass eine Haftungsquote von 50 % gerechtfertigt sein kann.
Bei zugelassener Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h:
KG Berlin v. 27.07.1998:
Wenn ein Vorfahrtberechtigter, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 100% überschritten hat, mit einem Wartepflichtigen kollidiert, der sich wegen der Unübersichtlichkeit der Kreuzung in diese hereintasten muss, trifft den Vorfahrtberechtigten das ganz überwiegende Verschulden an dem Unfall. Die Mithaftung des Wartepflichtigen ist nur mit 25% anzusetzen.
KG Berlin v. 05.04.2004:
Hat sich die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h durch den Vorfahrtberechtigten um etwa 17 km/h ursächlich auf den Unfall ausgewirkt, kommt regelmäßig dessen Mithaftung nach einer Quote von 50 % in Betracht.
Amtsgericht Schleiden v. 31.07.2023:
Zur Alleinhaftung des Vorfahrtsverletzers bei Verkehrsunfall; kein Mitverschulden des Vorfahrtsberechtigten nachweisbar
OLG Köln v. 12.10.2022:
Zur Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bei unangepasster Geschwindigkeit an unübersichtlicher Kreuzung ('halbe Vorfahrt')
Landgericht Köln v. 05.10.2022:
Zur Haftung des Straßenbahnführers bei verdecktem Andreaskreuz und fehlender Geschwindigkeitsreduzierung
OLG München v. 09.03.2022:
Haftungsverteilung bei Abbiegeunfall: Doppelte Rückschaupflicht vs. überhöhte Geschwindigkeit und erhöhte Betriebsgefahr
Landgericht Bochum v. 04.02.2022:
Zum Anscheinsbeweis bei Vorfahrtsverstoß und fehlendem Verschulden des Vorfahrtsberechtigten trotz "Wheelie".
Landgericht Köln v. 19.11.2021:
Verkehrsunfall: Alleinige Haftung bei Missachtung von Rechts vor Links ohne Nachweis überhöhter Geschwindigkeit
OLG Hamm v. 09.06.2020:
Zur "halben Vorfahrt" und dem Vertrauensgrundsatz bei unübersichtlichen Kreuzungen
OLG Hamm v. 23.11.2018:
Zum Vorfahrtsverzicht durch Anhalten und zur Mithaftung bei Vorfahrtsverletzung
OLG Hamm v. 26.10.2018:
Zur Lückenfallrechtsprechung bei Vorbeifahrt an Fahrzeugkolonnen im Bereich von Grundstücksausfahrten; Abwägung der Verursachungsbeiträge.
OLG Hamm v. 15.05.2018:
Zum Nachweis der Unabwendbarkeit und zur Haftungsquote bei unfallursächlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h
OLG Hamm v. 16.01.2018:
Zur Berücksichtigung eines Geschwindigkeitsverstoßes bei der Abwägung nach § 17 StVG und dessen Kausalität für Unfallfolgen
Landgericht Köln v. 19.03.2019:
Zur Alleinhaftung bei Vorfahrtsverletzung und fehlendem Nachweis einer extrem überhöhten Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten
OLG Schleswig-Holstein v. 22.07.2026:
Zum Anscheinsbeweis beim Spurwechsel auf der Autobahn und zur Anrechnung der Betriebsgefahr bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Landgericht Koblenz v. 11.06.2026:
Zur Haftungsabwägung bei Verkehrsunfall durch Ölspur und Kontrollverlust; Beweislast für Unabwendbarkeit und unangepasste Geschwindigkeit
OLG Schleswig-Holstein v. 09.06.2026:
Zur Geschwindigkeitsanpassung und Rücksichtnahmepflicht bei Ausparkvorgängen; Schmerzensgeldbemessung bei schweren Verletzungen und Mitverschulden
OLG Hamm v. 23.02.2016:
Zur Haftungsverteilung bei Vorfahrtsverletzung durch Abbieger und massiver Geschwindigkeitsüberschreitung des Vorfahrtsberechtigten
OLG Düsseldorf v. 09.02.2016:
Mithaftung Motorradfahrer bei Kollision mit Grundstücksausfahrer: Erhöhte Betriebsgefahr durch unzulässiges Überholen und überhöhte Geschwindigkeit
Landgericht Essen v. 20.02.2017:
Vollständiges Zurücktreten der Betriebsgefahr bei grober Vorfahrtsverletzung an unübersichtlicher Einmündung
Amtsgericht Remscheid v. 18.07.2024:
Zur Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall zwischen Fahrradfahrer (Minderjähriger) und Pkw an unübersichtlicher Kreuzung trotz 'rechts vor links'.
Landgericht Bochum v. 22.05.2024:
Haftungsverteilung bei Kollision während Überholvorgang und Abbiegen: Anforderungen an den Idealfahrer
Landgericht Traunstein v. 27.03.2026:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision nach Vorfahrtsverstoß eines Pkw und erhöhter Betriebsgefahr eines Lkw bei Inanspruchnahme der Fahrbahnmitte.
Landgericht Münster v. 27.03.2019:
Zur Haftung bei Vorfahrtsverletzung an einer 'rechts vor links'-Kreuzung trotz eingeschränkter Sicht des Vorfahrtsberechtigten
OLG Köln v. 19.05.2017:
Vorfahrtverletzung beim Einfahren in eine Einmündung; keine Mithaftung des Bevorrechtigten
Amtsgericht Arnsberg v. 28.09.2016:
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall auf Betriebsgelände: Unangemessene Geschwindigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme
Amtsgericht Moers v. 20.09.2016:
Zur Anwendung von "rechts vor links", erhöhter Vorsicht und Schrittgeschwindigkeit auf Parkplätzen mit Straßencharakter
Landgericht Mönchengladbach v. 19.07.2017:
Zur Haftungsverteilung bei Kreuzungskollision zwischen Rettungswagen mit Sondersignalen und Pkw bei Rotlicht und überhöhter Geschwindigkeit
OLG Düsseldorf v. 15.09.2015:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision auf Parkplatzgelände: Vorfahrtverletzung vs. massive Geschwindigkeitsüberschreitung
OLG Düsseldorf v. 11.08.2015:
Haftungsverteilung bei Kreuzungszusammenstoß: Vorfahrtverletzung und überhöhte Geschwindigkeit
Landgericht Bielefeld v. 02.06.2015:
Zur Haftung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem zu schnell fahrenden Gegenverkehrsfahrzeug, das eine Sperrfläche überfährt
OLG Düsseldorf v. 10.02.2015:
Haftungsverteilung bei Kollision an unübersichtlicher 'rechts vor links'-Einmündung mit reduziertem Vorfahrtsrecht
Landgericht Arnsberg v. 15.01.2015:
Zur Haftung des Wartepflichtigen bei Kollision mit grob überhöht fahrendem und gegen Rechtsfahrgebot verstoßendem Vorfahrtberechtigtem
Landgericht Wuppertal v. 23.12.2014:
Zur Haftungsverteilung bei Vorfahrtsverletzung an einer Kreuzung und fehlendem Nachweis überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtsberechtigten
Landgericht Krefeld v. 27.02.2014:
Zur Alleinhaftung bei Vorfahrtsverletzung trotz Geschwindigkeitsüberschreitung des Vorfahrtsberechtigten
Landgericht Essen v. 23.04.2015:
Zur Kausalität überhöhter Geschwindigkeit bei Verkehrsunfall trotz Rotlichtverstoß des Unfallgegners
OLG Düsseldorf v. 10.02.2015:
Haftungsverteilung bei Kollision zwischen Pkw und grob fahrlässigem Fußgänger bei leichter Geschwindigkeitsüberschreitung des Pkw
Amtsgericht Gummersbach v. 28.08.2013:
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Überwiegende Verursachung durch überhöhte Geschwindigkeit des Auffahrenden
OLG Düsseldorf v. 30.04.2013:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision zwischen Pkw und linksabbiegendem Fahrradfahrer (50/50)
OLG Düsseldorf v. 05.03.2013:
Zur Sorgfaltspflicht des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn und Mitverschulden des Kraftfahrers bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Landgericht Bonn v. 22.02.2013:
Zur Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn nach Spurwechsel und Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Landgericht Bonn v. 24.07.2012:
Alleinige Verantwortlichkeit des Fußgängers bei Missachtung der Vorfahrt des fließenden Verkehrs und plötzlichem Betreten der Fahrbahn
Landgericht Hagen v. 05.11.2010:
Zur Haftung des Abbiegenden bei Kollision im Kreuzungsbereich; Beweis des ersten Anscheins bei Längsverkehr
Landgericht Duisburg v. 21.07.2010:
Zur Haftungsabwägung bei Kollision eines rückwärts ausfahrenden Fahrzeugs mit einem überhöht schnell fahrenden Fahrzeug
OLG Düsseldorf v. 29.06.2010:
Zur Mithaftung bei Parkplatzunfall trotz Vorfahrt wegen Missachtung erhöhter Sorgfaltspflichten
Landgericht Köln v. 16.03.2011:
Haftungsabwägung bei Auffahren auf die Autobahn: Grobe Unaufmerksamkeit des Auffahrenden lässt Betriebsgefahr des Einfahrenden vollständig zurücktreten.
Landgericht Wuppertal v. 23.11.2009:
Zur Mithaftung eines Motorradfahrers bei Kollision mit links abbiegendem Pkw wegen überhöhter Geschwindigkeit und Notbremsung
Landgericht Duisburg v. 06.04.2009:
Zur Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Vorfahrtsverletzung und erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung
Landgericht Düsseldorf v. 02.03.2009:
Zur Haftungsverteilung bei Kreuzungskollision infolge Einfahrens in Rückstau und unangepasster Geschwindigkeit
Landgericht Köln v. 03.09.2008:
Zur Haftungsverteilung bei berührungslosem Verkehrsunfall an ungeregelter Einmündung mit unklarer Vorfahrt und überhöhter Geschwindigkeit.
Landgericht Arnsberg v. 03.06.2008:
Haftungsverteilung bei Kollision: Stark überhöhte Geschwindigkeit in 30er-Zone vs. Vorfahrtsverletzung aus Grundstücksausfahrt
OLG Köln v. 16.05.2008:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision an Einmündung: Blinken ohne Geschwindigkeitsreduzierung des Vorfahrtsberechtigten
OLG Düsseldorf v. 10.03.2008:
Alleinhaftung bei grob fahrlässigem Rückwärtsfahren aus Grundstückseinfahrt; Betriebsgefahr des Motorrads
Landgericht Bochum v. 13.02.2006:
Zur Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall in verkehrsberuhigter Zone mit Geschwindigkeitsverstößen beider Parteien
Landgericht Dortmund v. 30.09.2005:
Zur Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall infolge Vorfahrtsverletzung und erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung
OLG Köln v. 29.07.2005:
Zur Haftung des Fahrzeugführers bei Kollision mit Fußgängern wegen Verstoßes gegen Rechtsfahrgebot und unangepasster Geschwindigkeit
OLG Düsseldorf v. 07.03.2005:
Vorfahrtsverletzung auf öffentlich zugänglichem Privatgelände; Definition von Feld- und Waldwegen nach StVO