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Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall kann unter Einbeziehung eines noch vorhandenen oder nur grob reparierten Vorschadens realistisch bemessen werden. Gutachterkosten können nicht zugesprochen werden, wenn der Anspruch an das Sachverständigenbüro abgetreten wurde und somit keine Aktivlegitimation besteht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |