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Nachzügler sind Fahrzeugführer, die bei Grün in eine Kreuzung eingefahren waren und dort aufgehalten wurden. Zu unterscheiden sind echte Nachzügler, die sich bereits auf der eigentlichen Kreuzung befinden und den Verkehrsfluss stören, von unechten Nachzüglern, die zwar die Ampel bei Grün passierten, aber vor Erreichen der eigentlichen Kreuzung aufgehalten wurden und anhalten mussten; letztere gehören nicht zu den bevorrechtigten Nachzüglern. Ein Nachzügler muss berechtigt in die Kreuzung eingefahren sein und den Verkehrsfluss im Kreuzungsbereich stören. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |