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Das OLG Düsseldorf hat ein Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Das Landgericht hätte schriftsätzliches Vorbringen zum Nachweis einer Sesambeinfraktur durch Röntgenbilder zulassen müssen. Ferner hätte der Sachverständige die Kausalität von Schmerzen bei vorbestehendem Gelenkverschleiß prüfen müssen, wenn der Unfall eine bis dahin beschwerdefreie Vorschädigung aktiviert hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |