|
Das Gericht hat den Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten für eine mehrwöchige Auslandsreise nach einem Verkehrsunfall auch bei Anmietung zum Unfallersatztarif als begründet angesehen, wenn dem Geschädigten unter den gegebenen Umständen (z.B. Verbot von Auslandsfahrten bei anderen Vermietern, fehlende Kreditkarte) keine günstigere Alternative oder die Verschiebung der Reise nicht zumutbar war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |