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Die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens sind nach einem Verkehrsunfall erstattungsfähig, können jedoch bei einer nicht ordnungsgemäßen und wesentlich überhöhten Rechnung aufgrund eines Mitverschuldens des Geschädigten gekürzt werden, wobei das Gericht den erforderlichen Betrag schätzt. Auch Verbringungskosten zur Lackiererei sind bei einer fiktiven Abrechnung des Schadens erstattungsfähig, da sie bei tatsächlicher Reparatur zur Herstellung erforderlich wären. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |