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Der Nachweis, dass Beschwerden der Halswirbelsäule auf einen Verkehrsunfall adäquat kausal zurückzuführen sind, ist bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von 8,3 km bis 9,3 km und einem überwiegend frontalen Anstoß nicht erbracht. Eine merkantile Wertminderung von 250,00 EUR für ein marktgängiges Fahrzeug bei eingrenzbaren und äußerlichen Instandsetzungsmaßnahmen ist angemessen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |