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Für die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes bedarf es der Angabe des konkret verwendeten Gerätetyps, des gewonnenen Messergebnisses und eines etwaigen zu beachtenden Toleranzwertes. Fehlt es an den gebotenen näheren Ausführungen zum Messvorgang, muss der dem Betroffenen günstigste Toleranzabzug von 0,4 Sekunden vorgenommen werden. Darüber hinaus sind die Entfernung der Induktionsschleife von der Haltelinie und die jeweils auf den Messfotos eingeblendeten Messzeiten mitzuteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |