|
Ein PKW-Kaufvertrag kann wegen eines mangelhaften Navigationsgeräts, das nicht zuverlässig arbeitet und dessen Mangel nicht unerheblich ist, nach fehlgeschlagener Nacherfüllung rückabgewickelt werden. Die Nutzungsentschädigung bei Rücktritt vom PKW-Kaufvertrag berechnet sich nach der Formel: Bruttokaufpreis x zurückgelegte Fahrstrecke / voraussichtliche Restlaufleistung bei Gefahrübergang, wobei die voraussichtliche Gesamtlaufleistung eines vergleichbaren PKW mit 250.000 km anzusetzen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |