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Ein Käufer eines "EU-Neuwagens" muss eine amtliche Registrierung in Dänemark mit Ausgabe und Verwendung eines Registrierkennzeichens hinnehmen, da dies zu den "Spielregeln" des Erwerbs eines solchen Fahrzeugs gehört. Auch eine Kilometerlaufleistung von 307 km, die auf eine vereinbarte Überführungsfahrt von einem BMW-Zentrallager zum Lieferanten zurückzuführen ist, stellt keinen Mangel dar, der zur Abnahmeverweigerung berechtigt. Ein EU-Neuwagen muss grundsätzlich unbenutzt sein, tolerabel sind jedoch kürzere Strecken zu Testzwecken und, je nach Vertragsinhalt, Strecken im Zuge einer Überführungsfahrt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |