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Es gibt keine allgemeine Verpflichtung, auf Landstraßen bei Dunkelheit mit Fernlicht zu fahren. Die Verpflichtung eines Autofahrers, sein Fahrzeug so zu führen, dass er noch rechtzeitig vor einem Hindernis anhalten kann, erstreckt sich auf die regelmäßige Blickrichtung des Autofahrers in Fahrtrichtung, nicht jedoch auf die dunklen Seitenbereiche jenseits des Scheinwerferkegels. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |