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Bei einer Kollision zwischen einem aus einem Grundstück ausfahrenden Pkw und einem Radfahrer auf einem Gehweg spricht ein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Pkw-Führers gemäß § 10 StVO. Auch der Radfahrer kann ein Mitverschulden treffen, wenn er den Gehweg verkehrswidrig diagonal überquert und damit seine allgemeine Rücksichtnahmepflicht nach § 1 Abs. 2 StVO verletzt. Die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs ist bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge zu berücksichtigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |