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Ein Mitverschulden muss sich ein zum Unfallzeitpunkt 8 ½ Jahre altes Kind nicht entgegen halten lassen, da es gemäß § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr noch nicht deliktsfähig ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |