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Verbringt der Geschädigte ein unrepariertes Unfallfahrzeug in sein Heimatland, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat, so sind die fiktiven Reparaturkosten hinsichtlich der Lohnkosten nach dem dortigen Lohnniveau zu berechnen, da dies der Schadensminderungspflicht entspricht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |