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Bei der Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall ist für die Erneuerung eines Maschendrahtzauns als Gesamtanlage kein Abzug 'Neu für Alt' vorzunehmen, auch wenn der neue Maschendraht eine höhere Lebenserwartung hat, wenn die Zaunpfähle nur teilweise erneuert wurden und eine Erneuerung des Zauns insgesamt wirtschaftlich sinnvoller ist. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung beschädigter Pflanzen sind auf Basis der Preise eines qualifizierten Gärtnereibetriebs für Endverbraucher ohne Nachlass zu kalkulieren. Dem Geschädigten kann zugemutet werden, jüngere Pflanzen als Ersatz zu verwenden, wobei ein Teil der Aufzuchtkosten bis zur ursprünglichen Größe der Pflanzen berücksichtigt werden muss. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |