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Die straßenverkehrsrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs als Lastkraftwagen richtet sich nach dessen konkreter Bauart und Einrichtung zur Güterbeförderung, unabhängig von der Eintragung in den Kraftfahrzeugpapieren. Ein Fahrer, der sich auf eine fehlerhafte Pkw-Einstufung im Fahrzeugschein oder die Auskunft des Arbeitgebers verlässt, handelt in einem vermeidbaren Verbotsirrtum, da ihn eine besondere Erkundigungspflicht trifft. Ein solcher vermeidbarer Verbotsirrtum kann die Aufhebung eines Fahrverbots rechtfertigen, während die Geldbuße aufrechterhalten bleibt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |