Das Verkehrslexikon

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Absehen vom Fahrverbot bei vermeidbarem oder unvermeidbarem Verbotsirrtum

Absehen vom Fahrverbot bei vermeidbarem oder unvermeidbarem Verbotsirrtum




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Stichwörter zum Thema Fahrverbot

Fahrverbot im Strafverfahren

Regelfahrverbot

Fahrverbot bei Rotlichtverstößen - Einzelfälle

Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen - Einzelfälle

Absehen vom Fahrverbot allgemein

Fahrverbot und sog. Augenblicksversagen

Absehen vom Fahrverbot wegen Existenzgefährdung oder drohendem Verlust des Arbeitsplatzes

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Allgemeines:


AG Landau v. 02.08.2005:
Der Verbotsirrtum über die Bedeutung einer Verkehrsregelung ist in aller Regel als vermeidbar anzusehen. Jeder Verkehrsteilnehmer muss nämlich wissen, dass sich die Wirkung eines Zusatzzeichens (hier: Beschränkung auf Lkw, Busse ect.) ausschließlich auf das unmittelbar über ihm befindliche Verkehrszeichen (hier: Überholverbot) und nicht auch noch auf ein noch darüber befindliches Verkehrszeichen (hier: Geschwindigkeitsbeschränkung) bezieht

AG Landau v. 02.08.2005:
Liegt ein vermeidbarer Verbotsirrtum hinsichtlich einer nicht leicht zu verstehenden Verkehrszeichen-Beschilderung vor, kann von der Verhängung eines Fahrverbots selbst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 53 km/h bei zulässigen 60 km/h auf der Autobahn abgesehen werden, da in diesem Fall ein subjektiv besonders verantwortungsloses Verhalten des Betroffenen zu verneinen ist.



AG Lüdinghausen v. 21.08.2006:
Wird einem Kraftfahrer vor seiner Einstellung ein Mercedes Sprinter gezeigt, so dass er die Umbauten für Transportladungen wahrnimmt, so ist für ihn trotz formeller Zulassung des Fahrzeugs als Pkw angesichts der Erörterung der entsprechenden Gerichtsurteile in den Medien sein glaubhafter Irrtum, es handele sich um einen Pkw, als vermeidbarer Verbotsirrtum einzustufen, was allenfalls zum Absehen von einem Fahrverbot führen kann.

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