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Eine Klausel in Leasingbedingungen, die dem Leasingnehmer ein Drittkäuferbenennungsrecht einräumt, ist unwirksam, wenn die Frist zur Benennung eines geeigneten Drittkäufers zu kurz ist oder die Bedingungen die effektive Ausübung des Rechts unangemessen einschränken. Eine Zwei-Wochen-Frist in Verbindung mit der Forderung nach Barzahlung und sofortiger Abnahme des Fahrzeugs ist zur effektiven Ausübung dieses Rechts zu kurz. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |