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Kosten für die Desinfektion eines Fahrzeugs im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind im Rahmen der Kfz-Vollkaskoversicherung als erforderliche Reparaturkosten erstattungsfähig, wenn die Versicherungsbedingungen keine abweichende Regelung enthalten. Dies gilt insbesondere, wenn Kfz-Werkstätten aufgrund behördlicher Auflagen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zur Desinfektion instandzusetzender Kundenfahrzeuge verpflichtet waren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |